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Carolin Roth
+49 (0)175-4585590




















































Carolin Roth
Rheinstr. 30
77833 Ottersweier


Mobil: +49 (0) 175-4585590
Mail: info@osteopathie-tiere.de



Steuernummer: 36195/17047 Finanzamt Bühl



AGB´s

Allgemeines:
1.) Die AGB regeln die Geschäftsbeziehung zwischen Tierheilpraktiker und Tierhalter als Behandlungsvertrag im Sinne der §§611 ff BGB, soweit zwischen den Vertragsparteien abweichendes nicht schriftlich vereinbart wurde.

Vertragsschluss:
2.) Sobald ein Behandlungstermin per E-Mail, telefonisch oder auf dem Postweg bestätigt wurde, gelten die AGB als vertraglich vereinbart.

Nicht erscheinen/Terminabsage:
3.) Kann der Tierhalter einen vereinbarten Termin nicht wahrnehmen, muß er/sie die Tierheilpraktikerin spätestens 48 Stunden vor der vereinbarten Sitzungszeit darüber in Kenntnis setzen.

4.) Informiert der Tierhalter die Tierheilpraktikerin später als 24 Stunden vor der vereinbarten Zeit ohne wichtigen Grund, wird die Tierheilpraktikerin 50 % des vereinbarten Honorars in Rechnung stellen.

5.) Erscheint der Kunde ohne vorherige Benachrichtigung im Sinne von Punkt 3) und 4) ohne wichtigen Grund nicht zum vereinbarten Termin, so bleibt der Anspruch der Tierheilpraktikerin auf 100 % des vereinbarten Honorars bestehen.

Behandlung:
6.) Die Verfahren meiner Praxis beruhen alle auf Naturheilverfahren. Diese sind teilweise nicht wissenschaftlich belegt und von der modernen Medizin nicht anerkannt. Ein Heilerfolg kann weder in Aussicht gestellt noch gewährleistet werden.

Honorar und Zahlungsbedingungen:
7.) Die Tierheilpraktikerin hat Anspruch auf Honorar für die erbrachten Leistungen. Die Honorare sind für jeden Behandlungstag vom Tierhalter in bar gegen quittierte Rechnung zu bezahlen.

Daten:
8.) Die Tierheilpraktikerin behandelt die Kundendaten vertraulich und erteilt bezüglich der Diagnose, der Beratungen und der Therapie sowie deren Begleitumstände und den persönlichen Verhältnissen des Kunden Auskünfte nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung des Kunden. Auf die Schriftform kann verzichtet werden, wenn die Auskunft im Interesse des Kunden erfolgt und anzunehmen ist, dass der Kunde zustimmen wird.

9.) Absatz 8.) ist nicht anzuwenden, wenn die Tierheilpraktikerin aufgrund gesetzlicher Vorschriften zur Weitergabe der Daten verpflichtet ist - z. Bsp. Meldepflicht bei bestimmten Diagnosen - oder auf behördliche oder gerichtliche Anordnung auskunftspflichtig ist. Absatz 8.) ist ferner nicht anzuwenden, wenn in Zusammenhang mit der Beratung, Diagnose oder Therapie persönliche Angriffe gegen ihn oder seine Berufsausübung stattfinden und er sich mit der Verwendung zutreffender Daten oder Tatsachen entlasten kann.

Salvatorische Klausel:
10.) Sollten einzelne Bestimmungen des Behandlungsvertrages oder der AGB ungültig oder nichtig sein oder werden, wird damit die Wirksamkeit des Behandlungsvertrages insgesamt nicht tangiert. Die ungültige oder nichtige Bestimmung ist vielmehr in freier Auslegung durch eine Bestimmung zu ersetzen, die dem Vertragszweck und dem Parteiwillen am nächsten kommt.

Ottersweier, 04.11.2008




Carolin Roth

Rheinstr. 30
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