|  
             Carolin 
              Roth 
              Rheinstr. 30  
              77833 Ottersweier 
               
              Mobil: +49 (0) 175-4585590 
              Mail: info@osteopathie-tiere.de 
               
               
              Steuernummer: 36195/17047 Finanzamt Bühl 
               
               
              AGB´s 
            Allgemeines: 
              1.) Die AGB regeln die Geschäftsbeziehung zwischen Tierheilpraktiker 
              und Tierhalter als Behandlungsvertrag im Sinne der §§611 
              ff BGB, soweit zwischen den Vertragsparteien abweichendes nicht 
              schriftlich vereinbart wurde. 
            Vertragsschluss: 
              2.) Sobald ein Behandlungstermin per E-Mail, telefonisch oder auf 
              dem Postweg bestätigt wurde, gelten die AGB als vertraglich 
              vereinbart.  
               
            Nicht 
              erscheinen/Terminabsage: 
              3.) Kann der Tierhalter einen vereinbarten Termin nicht wahrnehmen, 
              muß er/sie die Tierheilpraktikerin spätestens 48 Stunden 
              vor der vereinbarten Sitzungszeit darüber in Kenntnis setzen. 
               
              4.) Informiert der Tierhalter die Tierheilpraktikerin später 
              als 24 Stunden vor der vereinbarten Zeit ohne wichtigen Grund, wird 
              die Tierheilpraktikerin 50 % des vereinbarten Honorars in Rechnung 
              stellen. 
               
              5.) Erscheint der Kunde ohne vorherige Benachrichtigung im Sinne 
              von Punkt 3) und 4) ohne wichtigen Grund nicht zum vereinbarten 
              Termin, so bleibt der Anspruch der Tierheilpraktikerin auf 100 % 
              des vereinbarten Honorars bestehen. 
               
            Behandlung: 
              6.) Die Verfahren meiner Praxis beruhen alle auf Naturheilverfahren. 
              Diese sind teilweise nicht wissenschaftlich belegt und von der modernen 
              Medizin nicht anerkannt. Ein Heilerfolg kann weder in Aussicht gestellt 
              noch gewährleistet werden. 
               
            Honorar 
              und Zahlungsbedingungen: 
              7.) Die Tierheilpraktikerin hat Anspruch auf Honorar für die 
              erbrachten Leistungen. Die Honorare sind für jeden Behandlungstag 
              vom Tierhalter in bar gegen quittierte Rechnung zu bezahlen. 
               
            Daten: 
              8.) Die Tierheilpraktikerin behandelt die Kundendaten vertraulich 
              und erteilt bezüglich der Diagnose, der Beratungen und der 
              Therapie sowie deren Begleitumstände und den persönlichen 
              Verhältnissen des Kunden Auskünfte nur mit ausdrücklicher 
              schriftlicher Zustimmung des Kunden. Auf die Schriftform kann verzichtet 
              werden, wenn die Auskunft im Interesse des Kunden erfolgt und anzunehmen 
              ist, dass der Kunde zustimmen wird. 
               
              9.) Absatz 8.) ist nicht anzuwenden, wenn die Tierheilpraktikerin 
              aufgrund gesetzlicher Vorschriften zur Weitergabe der Daten verpflichtet 
              ist - z. Bsp. Meldepflicht bei bestimmten Diagnosen - oder auf behördliche 
              oder gerichtliche Anordnung auskunftspflichtig ist. Absatz 8.) ist 
              ferner nicht anzuwenden, wenn in Zusammenhang mit der Beratung, 
              Diagnose oder Therapie persönliche Angriffe gegen ihn oder 
              seine Berufsausübung stattfinden und er sich mit der Verwendung 
              zutreffender Daten oder Tatsachen entlasten kann. 
               
            Salvatorische 
              Klausel: 
              10.) Sollten einzelne Bestimmungen des Behandlungsvertrages oder 
              der AGB ungültig oder nichtig sein oder werden, wird damit 
              die Wirksamkeit des Behandlungsvertrages insgesamt nicht tangiert. 
              Die ungültige oder nichtige Bestimmung ist vielmehr in freier 
              Auslegung durch eine Bestimmung zu ersetzen, die dem Vertragszweck 
              und dem Parteiwillen am nächsten kommt. 
               
            Ottersweier, 
              04.11.2008 
           |