Carolin
Roth
Rheinstr. 30
77833 Ottersweier
Mobil: +49 (0) 175-4585590
Mail: info@osteopathie-tiere.de
Steuernummer: 36195/17047 Finanzamt Bühl
AGB´s
Allgemeines:
1.) Die AGB regeln die Geschäftsbeziehung zwischen Tierheilpraktiker
und Tierhalter als Behandlungsvertrag im Sinne der §§611
ff BGB, soweit zwischen den Vertragsparteien abweichendes nicht
schriftlich vereinbart wurde.
Vertragsschluss:
2.) Sobald ein Behandlungstermin per E-Mail, telefonisch oder auf
dem Postweg bestätigt wurde, gelten die AGB als vertraglich
vereinbart.
Nicht
erscheinen/Terminabsage:
3.) Kann der Tierhalter einen vereinbarten Termin nicht wahrnehmen,
muß er/sie die Tierheilpraktikerin spätestens 48 Stunden
vor der vereinbarten Sitzungszeit darüber in Kenntnis setzen.
4.) Informiert der Tierhalter die Tierheilpraktikerin später
als 24 Stunden vor der vereinbarten Zeit ohne wichtigen Grund, wird
die Tierheilpraktikerin 50 % des vereinbarten Honorars in Rechnung
stellen.
5.) Erscheint der Kunde ohne vorherige Benachrichtigung im Sinne
von Punkt 3) und 4) ohne wichtigen Grund nicht zum vereinbarten
Termin, so bleibt der Anspruch der Tierheilpraktikerin auf 100 %
des vereinbarten Honorars bestehen.
Behandlung:
6.) Die Verfahren meiner Praxis beruhen alle auf Naturheilverfahren.
Diese sind teilweise nicht wissenschaftlich belegt und von der modernen
Medizin nicht anerkannt. Ein Heilerfolg kann weder in Aussicht gestellt
noch gewährleistet werden.
Honorar
und Zahlungsbedingungen:
7.) Die Tierheilpraktikerin hat Anspruch auf Honorar für die
erbrachten Leistungen. Die Honorare sind für jeden Behandlungstag
vom Tierhalter in bar gegen quittierte Rechnung zu bezahlen.
Daten:
8.) Die Tierheilpraktikerin behandelt die Kundendaten vertraulich
und erteilt bezüglich der Diagnose, der Beratungen und der
Therapie sowie deren Begleitumstände und den persönlichen
Verhältnissen des Kunden Auskünfte nur mit ausdrücklicher
schriftlicher Zustimmung des Kunden. Auf die Schriftform kann verzichtet
werden, wenn die Auskunft im Interesse des Kunden erfolgt und anzunehmen
ist, dass der Kunde zustimmen wird.
9.) Absatz 8.) ist nicht anzuwenden, wenn die Tierheilpraktikerin
aufgrund gesetzlicher Vorschriften zur Weitergabe der Daten verpflichtet
ist - z. Bsp. Meldepflicht bei bestimmten Diagnosen - oder auf behördliche
oder gerichtliche Anordnung auskunftspflichtig ist. Absatz 8.) ist
ferner nicht anzuwenden, wenn in Zusammenhang mit der Beratung,
Diagnose oder Therapie persönliche Angriffe gegen ihn oder
seine Berufsausübung stattfinden und er sich mit der Verwendung
zutreffender Daten oder Tatsachen entlasten kann.
Salvatorische
Klausel:
10.) Sollten einzelne Bestimmungen des Behandlungsvertrages oder
der AGB ungültig oder nichtig sein oder werden, wird damit
die Wirksamkeit des Behandlungsvertrages insgesamt nicht tangiert.
Die ungültige oder nichtige Bestimmung ist vielmehr in freier
Auslegung durch eine Bestimmung zu ersetzen, die dem Vertragszweck
und dem Parteiwillen am nächsten kommt.
Ottersweier,
04.11.2008
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